25. April 2024

FFP2-Maskenpflicht in Bayern? Schadet sie mehr als sie nützt? Und dann eine Pflicht?

man munkelt, …dass man sich die FFP2-Maske (und CE-Norm) mal genauer anschauen sollte.

FFP2-Maskenpflicht in Bayern? Schadet sie mehr als sie nützt? Und dann eine Pflicht? Wer trägt die Verantwortung?

Fragen über Fragen. Also schauen wir mal genauer hin.

Wir haben uns aufgemacht und über ausgewählte Tester aus unterschiedlichen Berliner Apotheken die „FFP2-Weihnachts-Geschenke-Rentner-Masken“ besorgt, da wir uns, wie bei den meisten unserer Beiträge, selbst ein Bild machen wollten.

Aber zunächst mal das Internet befragen:

FFP2 ist eine Bezeichnung aus dem Arbeitsschutz und der Normung. Die entsprechende Norm ist die EN 149:2001+A1:2009 und die meisten, in unserem Fall, alle Masken haben den Zusatz NR, also FFP2 NR. Das heißt in diesem Fall keineswegs Nichtraucher, sondern not reusable=nicht wiederverwendbar.

Daraus folgt, dass eine solche Maske nach einmaligem Benutzen zu entsorgen ist!

Auf einen normalen Tagesablauf bezogen benötigt man also etwa 3 – 5 Masken. Wir gehen davon aus, dass das erstens kaum jemand weiß, sich zweitens deshalb keiner dran hält und drittens die Masken auch Geld kosten. Wir schauen im Internet und finden die FFP2-Masken für etwa 1 – 2 € pro Stück. Also als Schnitt kommen da schnell 100 €/Monat zusammen.

Gepflegt sieht eine solche Maske nach x-facher Anwendung doch noch nach Tagen gut aus. Kann man tagelang benutzen, oder ?! Dazu finden wir auf <https://www.arbeitssicherheit.de/schriften/dokument/0%3A4988981%2C76.html>

Könnten einige Lungenkrankheiten aktuell vielleicht daraus resultieren? (siehe gelbe Markierung oben). Einige Berichte von Medizinern weisen deutlich darauf hin, dass etliche Erkrankungen auf Pilzbefall der Lunge zurückzuführen sind, wenn darauf untersucht wird. Schließlich sind die Symptome quasi dieselben, wie bei COVID-19. Und für einen COVID Patienten, bekommen die Kliniken ja noch eine Prämie.

Weiter lernen wir aus dem Arbeitsschutz:

Das Tragen einer FFP-Maske kann über längere Zeit körperlich anstrengend sein, daher darf nach Anlage 2 der berufsgenossenschaftlichen Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ eine partikelfiltrierende Halbmaske ohne Ausatemventil ununterbrochen nur für eine Zeitdauer von 75 Minuten getragen werden. Im Anschluss ist eine Erholungsdauer von 30 Minuten einzuhalten. Pro Arbeitsschicht sind so 5 Einsätze möglich. Aus:  <https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/arbeitsschutz/arbeitsschutz-corona-information/mns-und-ffp-in-gesundheitseinrichtungen/>

Auf <https://www.arbeitssicherheit.de/schriften/dokument/0%3A4988981%2C76.html> finden wir

Das bedeutet, dass eine solche Maske 5 Mal 75 Minuten an einem Arbeitstag getragen werden darf. In der Arbeitswoche jedoch nur an 4 Tagen und zwar 2 Tage, 1 Tag Pause und dann 2 Tage und dann kommen 2 Tage Wochenende dazu!

Wir fassen zusammen: 2 Tage, 1 Tag Pause, 2 Tage, 2 Tage Pause, damit der Mensch sich davon erholen kann!!!!

Erfahrungsgemäß muss eine Verringerung der Tragedauer bei einer Temperatur > 28  C bzw. einer relativen Luftfeuchte > 78 % auf 70 % der Tabellenwerte in Tabelle 32 erfolgen.

Nur zur Information: Heute betrug die relative Luftfeuchte draußen > 90%. Also am Tag nur 5 mal 35 Minuten und jedesmal eine neue Maske mit der Kennzeichnung „NR“…

Man könnte vermuten, dass ängstliche Menschen dieses Pensum deutlich überschreiten. Aber nur eine Vermutung.

Nun unser erstes Muster. Sieht schick aus und kommt vertrauensvoll daher…

Und dann drehen wir die Packung um und lesen…(zuerst grüne Markierung)

Die rote Markierung zeigt, dass der Satz von Punkt 4 nach Punkt 5 weiter geht und das „Warning“ nicht gleich „Waring“ ist. Hoffentlich war die Qualitätssicherung von der Maske selbst, besser als die von der Verpackung!

Das zweite Exemplar ist nur in Englisch und Spanisch beschriftet. Perfekt für alte Menschen ! NICHT !

Hergestellt alle in der gleichen Gegend in China (wenzhou citiy, Zhejiang Province, China)!! Vertrauensvolle, deutsche Wertarbeit, mit EU-Zertifikat.

Abschließend schauen wir noch auf die Filterleistung in Bezug auf die Partikelgrößen:

Hierzu lesen wir…Aus <https://www.toplac.de/shop/atemschutzmaske-ffp2/kn95-en149-2001-a1-2009-ohne-ventil-5-stk./pck.>

Produktinformationen „Atemschutzmaske FFP2/KN95 EN149:2001+A1:2009 ohne Ventil, 5 Stk./Pck.“

Atemschutzmaske FFP2/KN95 – Partikelmaske ohne Ventil, EN149:2001+A1:2009

Zur Zeit konzentrieren sich die Atemschutzempfehlungen häufig auf Atemschutzmasken mit offizieller Zulassung und Bezeichnungen wie FFP2, N95 oder gleichwertigen Schutzklassen. Die meisten gesetzlichen Normen für filtrierende Halbmasken haben ähnliche, aber nicht identische Prüfmethoden und Schutzklassen. Aufgrund ähnlicher Normenanforderungen haben die folgenden Schutzklassen für Atemschutzmasken aus verschiedenen Ländern und Regionen alle eine Filterwirksamkeit von ca. 94–95 % bei Partikeln die größer als 3 µm (= 3000 Nanometer) sind, und sind somit äquivalent:

Die Größe eines Coronavirus finden wir u.a. im Redaktionsnetzwerk-Deutschland (RND)

“Wie hoch die Konzentration an Viren-Partikeln um einen Corona-Patienten herum ist, ist bislang unklar”, sagt die Umweltmedizinerin. Fest steht, dass das Sars-CoV-2-Virus 160 Nanometer groß sei – in kleineren Partikeln in der Luft fänden sich also vielleicht 100 Viren.

Aus <https://www.rnd.de/wissen/corona-wie-verteilt-sich-das-virus-eigentlich-wie-gross-ist-das-ansteckungsrisiko-3VLUPIVYKXP5DZOROWZWKRIHXE.html>

FAZIT:

  • Aus den Recherchen ist kein Virenschutz einer FFP2-Maske herauszulesen. Die Partikelgröße der Filterung ist etwa 20 Mal größer als ein Corona-Virus. (Also tatsächlich der Fliegenschutz am Fenster mit einem Maschendrahtzaun! genauer: 1,6mm Mücke mit 3 cm großen Maschen aufhalten)
  • Bei zu hoher Luftfeuchte sogar eher gefährlich (Pilzinfektionen)
  • Nach jeder Nutzung eine neue Maske
  • Maximale Tragezeiten!
  • Pausentage!!! (sonst Gesundheitsrisiko)
  • Falsches Tragen der Maske kann zum Tod führen (In manchen Verpackungen keine Trageanleitung!)
  • Die laut derzeitiger Verordnung zugelassenen Mund-Nase-Bedeckungen könnten theoretisch auch ein Perlonstrumpf sein.

Wo bleibt da der Schutz und vor Allem der Sinn?? Und wer trägt die Verantwortung für Söders neue FFP2-Pflicht?

Macht Euch wie immer Euer eigenes Bild, überprüft alles, was wir hier zusammengetragen haben.

Euer MunkelMan TEAM

P.S.: Lest selbst z.B. zum PCR-Test auf den Seiten des RKI. Zum Nachweis von Viren nicht geeignet.

Viele Ansätze dazu findet Ihr auf unserer Seite https://munkeltman.de – Anregung zur Recherche

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