27. April 2024

Jedes 2. Krankenhaus, genau 977 Kliniken, bezogen Geld durch sog. Freihalte-Pauschalen! Es geht um Millionen…

💥man munkelt,… das nannte man vor Corona BETRUG💥

…die Berliner Zeitung betreibt noch Journalismus…

In Zusammenhang mit der Corona-Krise haben zahlreiche Kliniken Freihaltepauschalen für Intensivbetten kassiert. Es geht um Millionen-Beträge‼️

Deutsche Kliniken sollen während der Corona-Krise betrogen haben, um mit Freihaltepauschalen Millionenbeträge zu kassieren. Auch in Zusammenhang mit Geldern für neue Intensivbetten soll betrogen worden sein. Eine Gruppe aus Anwälten, Staatsanwälten sowie einem Richter hat Strafanzeige gegen zwei große deutsche Krankenhäuser im Raum Saarland eingereicht.

Die Juristen: „Die Strafanzeige zeigt schlaglichtartig, wie diese Institutionen auf strafrechtlich relevante Art und Weise von der Corona-Krise wirtschaftlich profitiert haben“.
Quelle: Stefan B. – Krankenhausbetten

Deutsche Kliniken konnten seit dem Ende November 2020 Freihaltepauschalen kassieren, wenn es in ihrem Landkreis weniger als 25 Prozent freie Intensivbetten gab. Dazu musste die Corona-Inzidenz bei mindestens 70 liegen. Auf diese Weise konnte ein Krankenhaus mit 600 Betten bis zu 50.000 Euro Freihaltepauschalen am Tag kassieren. Die Gelder wurden für alle freien Betten einer Klinik gezahlt, nicht nur für Intensivbetten. In der Tagesschau hieß es dazu bereits im vergangenen Juni, dass „alle möglichen Kliniken große Summen als Freihaltepauschalen erhalten“ hätten. Darunter seien auch „spezialisierte Häuser wie reine Augenkliniken“ gewesen, die „niemals einen Covid-Patienten behandelt hätten“.

Die Tagesschau schrieb dazu weiter: „Ein 600-Betten-Haus konnte auf diese Weise leicht 50.000 Euro Freihaltepauschalen pro Tag kassieren. Zuletzt bezog nach Angaben des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenkassen jedes zweite Krankenhaus, genau 977 Kliniken, Geld durch diese Pauschalen.“

Aus https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/corona-betrug-in-krankenhaeusern-staatsanwaltschaft-ermittelt-li.215401


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